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Evangelisch am Hellweg
Heute ist Donnerstag,
2. Februar 2012

Aufgaben der Kreissynode

Beschluss der Haushaltspläne und Kassen des Kirchenkreises sowie Erteilung der Entlastung für die Rechnungen des Kirchenkreises und seiner Einrichtungen

  • Beaufsichtigung des Rechnungswesens der Kirchengemeinden und ihrer Einrichtungen
  • Wahl der/des Superintendentin/Superintendenten und der übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, sowie die Abgeordneten zur Landessynode
  • Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses und anderer ständiger Ausschüsse wie z. B. des Finanzausschusses
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung der Evangelischen Kirche von Westfalen: Wichtige Gesetze und Verordnungen, die von der Landessynode zu verabschieden sind, werden zunächst in den Presbyterien vorberaten. Die Ergebnisse der Kirchengemeinden werden auf der Ebene der Kreissynode zusammengetragen und zu einer eigenen Stellungnahme für die Beratungen der Landessynode zusammengefasst.

Daneben hat die Kreissynode auch eine große Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Leben. So verweist die Kirchenordnung unter anderem auf folgende Zuständigkeiten und Aufgaben:

  • Förderung einer Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Kirchengemeinden und  die Pflege des Zusammenhangs der gesamten Kirche
  • Zuständigkeit für die Einhaltung der kirchlichen Gesetze und Ordnungen in den Kirchengemeinden
  • Zuständigkeit für die pastorale Versorgung der Kirchengemeinden
  • Förderung der Arbeit und die Einrichtung der Diakonie und der missionarischen Werke
  • Förderung der christlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Überwachung hinsichtlich der Erfüllung des Auftrags der Kirche in der Öffentlichkeit und Beachtung der Gebote Gottes im öffentlichen Leben.

Die Kreissynode hat für besondere Arbeitsbereiche des Kirchenkreises ständige Ausschüsse gebildet und für bestimmte Aufgaben Beauftragungen ausgeprochen.

Weitere detaillierte Informationen zur Kreissynode sind in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Westfalen in den Artikeln  86-105 zu finden.

Zusammensetzung der Kreissynode

Zur Kreissynode gehören:

  • die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden
  • von den Kirchengemeinden entsandte Abgeordnete, je eine/r für jede Pfarrstelle
  • der Superintendent und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes
  • die vom Kreissynodalvorstand berufenen Mitglieder

Daneben gibt es auch noch Teilnehmende mit beratender Stimme, dazu gehören z. B. die Pfarrerinnen und Pfarrer, die nicht Inhaberinnen/Inhaber einer Pfarrstelle sind.

Die Kirchenordnung legt ausdrücklich fest, dass insgesamt die nicht ordinierten Mitglieder der Synode die Mehrheit haben sollen.

Die Synode des Kirchenkreises Soest wurde, wie überall in Westfalen, im Jahr 2004 neu gebildet. In der Regel tagt sie zweimal jährlich in einer der 23 Kirchengemeinden.


Superintendent <<zurück - weiter>> Kreissynodalvorstand

Zuletzt bearbeitet am Do 25 Nov 2004 16:27:29 CET
von Not Availiable