
In der Regel werden die Eltern evangelischer Kinder schriftlich eingeladen, ihr Kind zum Konfirmandenunterricht (kirchlicher Unterricht) anzumelden, wenn das Kind im 7. Schuljahr ist. Eltern können ein Kind auch von sich aus beim Pfarrer oder bei der Pfarrerin anmelden (siehe hier).
Konfirmandenunterricht und Konfirmation dienen dazu, die Jugendlichen in den christlichen Glauben und das Leben der Kirchengemeinde einzuführen. Der Unterricht, der meist zwei Jahre lang entweder wöchentlich oder an Wochenenden stattfindet, ist Voraussetzung zur Konfirmation. Ist ein Jugendlicher oder eine Jugendliche nicht getauft, kann er oder sie dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung für die Taufe. Er oder sie wird auf seinen Wunsch während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.
Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl zugelassen und erhält die Berechtigung, selbst ein Patenamt in der Evangelischen Kirche zu übernehmen. Die Konfirmation ist auch eine Voraussetzung für die Übernahme des Presbyteramtes (Leitung der Gemeinde).
Weitere Informationen auf den Internetseiten der EKvW und der EKD.
Pfr. Karl-Heinz Klapetz, Im Hagen 33, 59514 Welver, Tel. 02384 780, evk-welver(at)web.de.