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Evangelisch am Hellweg
Heute ist Montag,
14. Mai 2012

Gemeinden, Kirchenkreis und Landeskirche

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ist nach einer presbyterial-synodalen Ordnung aufgebaut. Nach dieser kommt die Leitung der Kirche den gewählten Presbyterien (Gemeindeleitungen) und Synoden (Kirchenparlamanten) zu. Historisch verbirgt sich dahinter die Absage an eine Mitwirkung des Staates in kirchlichen Angelegenheiten. Inhaltlich bedeutet dies aber auch, dass sich Kirchenleitung in jeder Form auf Presbyterien und Synoden zurückbeziehen muss. Die gemeinsame und gleichberechtigte Mitwirkung von Ordinierten und Presbyterinnen und Presbytern bedeutet dabei zugleich, dass in einer presbyterial-synodal verfassten Kirche Amt und Gemeinde nicht voneinander getrennt, sondern auch organisatorisch aufeinander bezogen sind.

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen setzt in ihrem Aufbau bei den Kirchengemeinden ein. Hier verwirklicht sich kirchliches Leben, weil sich hier Menschen unter Wort und Sakrament versammeln.

Die rund 600 Kirchengemeinden sind zu 31 Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Die Kirchenkreise fördern die Gemeinschaft der Gemeinden, stellen Qualität und Erfahrungsaustausch in den verschiedenen Arbeitsbereichen sicher und übernehmen die Trägerschaft gemeinsamer Dienste. Die Angebote der gemeinsamen Dienste treten neben die Angebote der Kirchengemeinden, um in wechselseitiger Ergänzung dem Auftrag der Kirche nachzukommen.

Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsorgan der Evangelischen Kirche von Westfalen. Sie beschließt u. a. die Kirchengesetze, den Haushalt der Landeskirche sowie grundlegende Finanzregelungen, die auch die Kirchenkreise und Gemeinden betreffen. Sie berät wichtige theologische und kirchenpolitische Themen. Die Kirchenkreise mit ihren Kreissynoden können Anträge an die Landessynode stellen. Und sie wählt den Präses und die anderen Mitglieder der Kirchenleitung.

Wie die Landeskirche Verantwortung für die Einheit der Kirche und das Leben der Gemeinden und Kirchenkreise trägt, so tragen die Gemeinden und Kirchenkreise Verantwortung für die Förderung der Einheit der Landeskirche. Bei der Landeskirche sind zwei Ortsdezernenten für den Evangelischen Kirchenkreis Soest zuständig: der juristische Ortsdezernent Dr. Arne Kupke und der theologische Ortsdezernent Dr. Peter Friedrich.

Weitere Informationen im Internet:

www.ekvw.de/fileadmin/sites/ekvw/Dokumente/te_u_do_alt/Unsere_Geschichte.pdf


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Zuletzt bearbeitet am Sa 20 Jun 2009 19:41:52 CEST
von Johannes Majoros-Danowski